Mach mit!

Offene Replik auf den Blogeintrag „Ehe für alle ist schlechte Politik“ von Nationalrat Gerhard Pfister, Präsident CVP Schweiz

20. Januar 2017

Sehr geehrter Herr Pfister

Seit Sie das Präsidium der CVP Schweiz übernommen haben, ist innerhalb der CVP eine deutliche Aufbruchstimmung zu erkennen. Von allen Seiten wird man dazu ermuntert, sich aktiv in die politische Diskussion einzubringen und gemeinsam an unserer Zukunft zu arbeiten. Wir möchten an dieser Stelle unseren Dank darüber zum Ausdruck bringen, dass auch die Stimme der Parteimitglieder in Ihren Überlegungen einen grossen Platz einnehmen. In diesem Sinne nehmen wir die Einladung zum gegenseitigen Dialog dankend entgegen und möchten zu Ihrem am 16. Januar 2017 verfassten Blogeintrag „Ehe für alle ist schlechte Politik“ Stellung beziehen.

Wir sehen uns wie Sie auch als Politiker, welche Regeln für die ganze Gesellschaft mitgestalten möchten. Umso wichtiger ist es festzuhalten, weshalb sich die JCVP Kanton Zürich derart überzeugt für die Öffnung der Ehe engagiert.

Weshalb braucht es die Öffnung der Ehe?

Unser Anliegen ist es, das Institut der Ehe den Bedürfnissen der Gesellschaft anzupassen.

Der Staat stellt mit der Ehe ein rechtlich geschütztes Institut zum Schutz der Interessen und Bedürfnisse zweier Menschen, die sich rechtlich binden möchten, zur Verfügung.

Heute bleibt aber vielen dieser Menschen allein aufgrund ihrer sexuellen Orientierung der rechtliche Schutz, den der Staat durch das Institut der Ehe gewährleistet, verwehrt. Dabei gehen die Unterschiede zwischen der eingetragener Partnerschaft und der Ehe deutlich weiter, als die von Ihnen skizzierte Diskussion um das Adoptionsrecht.

Ferner werfen Sie den Initianten des aktuellen Verfassungsvorschlags vor, dass sie keinen Raum für Änderungen aufgrund künftiger Herausforderungen des Eherechts lassen. Dabei drohen Sie jedoch mit ihrem statischen Eheverständnis Ihrem eigenen Vorwurf zum Opfer zu fallen.

Denn wie Sie selbst feststellen, sind die Anforderungen an das Institut der Ehe dynamisch und verändern sich mit den gesellschaftlichen Bedürfnissen.
Gerade die Forderung nach der Öffnung der Ehe ist ein Ausdruck dieser von Ihnen beschriebenen Dynamik.

Das Selbstverständnis und die Bedürfnisse unserer Gesellschaft haben sich in den letzten Jahren massiv weiterentwickelt. In unserer Demokratie geniessen wir das Privileg, dass unsere Gesellschaft über derart wichtige Fragen entscheiden darf.

Stärken wir die Ehe!

Den Verfechtern der Eheöffnung geht es entgegen Ihrer Befürchtung nicht darum, das Institut der Ehe zu schwächen. Wir sind der Überzeugung, dass die Eheöffnung den Wert der Ehe zusätzlich bereichern kann, ohne die traditionelle Vorstellung der Ehe zu gefährden. Niemand wird vom Staat dazu gezwungen, eine gleichgeschlechtliche Ehe einzugehen, ebenso soll dies auch niemandem verwehrt werden. Die von Ihnen heraufbeschworenen Gefahren für die Gesellschaft als Folge der Öffnung der Ehe können wir beim besten Willen nicht erkennen.

Das Recht auf Ehe ist das Recht zweier sich liebender Menschen. Der Wert eines Grundrechts bemisst sich in unserer Gesellschaft nicht an der Exklusivität des Personenkreises der von ihm profitiert, sondern vielmehr am Ausmass an Schutz, dass dieses jedem Einzelnen zukommen lässt.

Das Eherecht legt nur den Grundstein zur rechtlichen Bindung zweier Menschen. Der Wert dieser rechtlichen Bindung wird hingegen von der persönlichen Beziehung der Partner definiert.
Infolgedessen steht es dem Staat nicht zu, die Beziehung zweier Menschen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung zu bewerten. Dies widerspricht dem Geist unserer Verfassung.

Wir stimmen Ihnen zu, dass die Öffnung der Ehe auf Gesetzes- und nicht auf Verfassungsstufe geregelt werden sollte. Die Verfassung definiert die Ehe heute nicht.
Sie irren jedoch über die Folgen der vorgeschlagenen Verfassungsänderung. Diese verlangt einzig den Zugang für Paare zu allen gesetzlich geregelten Lebensgemeinschaften, unabhängig von ihrem Geschlecht oder ihrer sexuellen Orientierung. Die Möglichkeit inhaltlicher Differenzierung innerhalb dieser Lebensgemeinschaften (z.B. Adoptionsrecht) bleibt weiterhin möglich und stellt somit kein ausreichendes Argument zur Ablehnung der Eheöffnung dar. Ob es tatsächlich sachliche Gründe gibt, welche solch eine Differenzierung rechtfertigen, wagen wir zu bezweifeln

Handeln wir heute und nicht morgen!

Wie Sie treffend feststellen, nähert sich die eingetragene Partnerschaft in ihren rechtlichen Folgen immer weiter an das Institut der Ehe an - eine Entwicklung, welche die JCVP Kanton Zürich vollumfänglich unterstützt. Am Ende dieses Prozesses werden sich zwei rechtliche Institute gegenüberstehen, welche sich nur noch aufgrund der sexuellen Orientierung der Partner voneinander unterscheiden. Es entbehrt jeglicher Effizienz, mit der Vereinigung der Rechtsinstitute bis zum Ende dieses Prozesses zuzuwarten.

Es ist unzumutbar, dass gleichgeschlechtlichen Paaren der Zugang zur Ehe weiterhin verwehrt bleibt. Gemäss Ihrer Vorstellung soll die Gleichberechtigung gleichgeschlechtlicher Paare auf Jahre verzögert werden.

Dabei ist die Ungleichbehandlung bereits heute nicht gerechtfertigt. Unsere Bundesverfassung garan-tiert das Recht auf Ehe. Lassen Sie sich vom Geist unserer Verfassung inspirieren und setzen auch Sie sich für die Gleichberechtigung aller Paare in der Ehe ein.

„im Willen, in gegenseitiger Rücksichtnahme und Achtung ihre Vielfalt in der Einheit zu leben“

- Präambel der Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Im Namen der JCVP Kanton Zürich

Hochachtungsvoll,

Adrian Moser
Charles Schnyder
Lukas Eberli