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Landesrecht vor Völkerrecht - einfach erklärt

07. März 2018

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Am Dienstag, 13. März ab 8:15 berät der Ständerat über die "Selbstbestimmungsinitiative", welche verlangt, dass die Bundesverfassung dem Völkerrecht, inklusive der Europäischen Menschenrechtskonvention, vorgeht.

Warum ruft diese Initiative so viel Kritik hervor?

Heute ist das Verhältnis zwischen Bundesverfassung und Völkerrecht nicht gänzlich klar geregelt. In der Regel versucht das Bundesgericht die beiden Ebenen miteinander kompatibel zu interpretieren. Schwierig wird es, wenn sich Bundesverfassung und Völkerrecht direkt widersprechen. Bislang galt hier die Schubert-Praxis, wonach das Parlament mit einem Bundesgesetz dem Völkerrecht widersprechen kann, wenn es dies explizit will. Zum Verhältnis Bundesverfassung-Völkerrecht sagt dies jedoch noch nichts.

Es ist also bereits klar, die Fragen in diesem Bereich sind kompliziert.

Warum ist dann die Volksinitiative als "ein Vorschlag zum Verhältnis Landesrecht - Völkerrecht" so umstritten?

Die Initiative versucht recht einfach etwas zu regeln, was eben leider nicht so einfach ist. Am häufigsten als Problem genannt wird die Europäische Menschenrechtskonvention. Die Initianten stellen hier die Frage in den Raum: Warum sind die Europäischen Menschenrechte in einer freien Schweizer Demokratie denn überhaupt so wichtig?

Langsam aber sicher kommen wir schon richtig tief in die Rechtswissenschaft hinein. Wer auch immer sich gegen irgendeine Massnahme des Staates gegen sich wehren will, seien dass Parkbussen, Strafanzeigen, Enteignungen, Rechnungen, Verfügungen etc., der muss sich in einem Verfahren auf seine Grundrechte berufen. Die Schweizer Bundesverfassung nennt diese. Das Problem ist, in der Schweizer Bundesverfassung steht auch der unter Juristen berühmt-berüchtigte Artikel 190: "Bundesgesetze und Völkerrecht sind für das Bundesgericht massgebend."

Jetzt wird es langsam langweilig! Was hat das Ganze denn mit mir zu tun?

Nun, wer einmal ein Problem mit dem Staat hat, am ehesten dem Verwaltungsapparat, und er oder sie will sich dagegen wehren, der hat verloren, wenn es sich bei der Behörde um eine Bundesbehörde handelt oder die Behörde gestützt auf Bundesrecht handelt. Denn wer sich vor dem Bundesgericht dann für seine Rechte einsetzen will, bekommt die prompte Antwort: "Sorry, für uns als Bundesgericht sind wegen Artikel 190 die Bundesgesetze massgebend, nicht die Bundesverfassung, deine Rechte aus der Bundesverfassung helfen dir hier nicht."

Was, das hörst du heute zum ersten Mal? Warum ist das nicht schon lange bekannt?

Ja eben, wegen den Europäischen Menschenrechten. Denn diese sind Völkerrecht und weil in Artikel 190 der Bundesverfassung steht, dass auch Völkerrecht für das Bundesgericht massgebend ist, kann das Bundesgericht die Europäischen Menschenrechte benutzen, um die Rechte von Schweizer Bürgerinnen und Bürgern zu schützen. Artikel 190 ist auch der Grund, warum man so oft hört, dass der Europäische Menschenrechtsgerichtshof die Schweiz verurteilt. Weil das Bundesgericht so oft nicht die Grundrechte in der Schweizer Bundesverfassung anwenden darf, ist es auf die Hilfe des Gerichts in Strassburg angewiesen. Diese Urteile sind also nicht Urteile gegen uns Schweizer, sondern gegen den Schweizer Staat zum Schutz der Rechte der Bevölkerung. Das Gericht in Strassburg spricht keine Straftäter frei oder schützt "Sozialhilfeabzocker", es stellt lediglich fest, dass der Schweizer Staat Rechte im Verfahren gegen Angehörige der Schweizer Bevölkerung verletzt hat. Die Europäische Menschenrechtskonvention überlässt es den Staaten, wie sie diese Verletzungen beheben.

Aber die Initianten der Selbstbestimmungsinitiative wollen doch gerade diesen Artikel 190 ändern lassen, vielleicht können wir das Problem dann gleich lösen?

Leider nein, denn die Initianten schränken das Völkerrecht in Artikel 190 ein. Nach ihrer Meinung ist Völkerrecht nur noch massgebend, wenn es dem Referendum unterstand.

Das ist doch gut in einer direkten Demokratie, oder nicht?

Absolut. Aber die Initianten zielen damit genau auf die Europäische Menschenrechtskonvention. Sie nennen diese undemokratisch, weil die Schweizer nie darüber abstimmen konnten. Das ist eben aber nur die halbe Wahrheit. In der Schweiz, wie auch in jeder anderen Demokratie, muss das Parlament bei wichtigen Völkerrechtlichen Verträgen um seine Zustimmung gefragt werden. Als die Schweiz der Europäischen Menschenrechtskonvention beitrat, kannte die Schweizer Verfassung noch kein Referendum für einen solchen Vertrag. Darum hat gemäss damaliger Schweizer Verfassung nur das Parlament darüber abgestimmt.
Die Initianten sagen mit ihrer Initiative, Völkerrecht sei undemokratisch. Aber in keinem anderen Land der Welt können die Bürgerinnen und Bürger über so viel Völkerrecht abstimmen, wie in der Schweiz. Heute kennen wir ein Staatsvertragsreferendum für alle wichtigen völkerrechtlichen Verträge.

Könnten wir dann nicht einfach jetzt über die Europäische Menschenrechtskonvention abstimmen?

Ja, mit einer Volksinitiative könnten wir das jederzeit. Aber die Initianten tun das eben nicht, sie wollen das ganze System Verfassung-Völkerrecht umbauen und die Europäische Menschenrechtskonvention auf jeden Fall loswerden.

Was passiert dann?

Dann darf das Bundesgericht nicht einmal mehr die Europäischen Menschenrechte zum Schutz der Schweizer Bevölkerung einsetzen. Es ist dann nicht mehr möglich, sich auf Grundrechte zu berufen, um sich gegen die menschenrechtswidrige Anwendung eines Bundesgesetzes zu wehren. Dem Bürger werden also Rechte weggenommen.

Dadurch, dass immer mehr Dinge auf Bundesebene geregelt werden, ist die Europäische Menschenrechtskonvention wegen Artikel 190 heute nicht von weniger Bedeutung als früher, sondern umso wichtiger! Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat nie in einem Urteil verlangt, dass die Schweiz eine Volksabstimmung nicht umsetzen darf. Im Gegenteil! Schon mehrmals haben das Bundesgericht und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte gestützt auf die Europäische Menschenrechtskonvention die Rechte von Schweizer Bürgerinnen und Bürgern bei Abstimmungen und Wahlen geschützt, bspw. im Zusammenhang mit der Meinungsäusserungsfreiheit, Versammlungsfreiheit, Bewegungsfreiheit etc. Die Europäische Menschenrechtskonvention ist also nicht Gegner der Demokratie, sondern vielmehr die Garantie, dass diese nicht zur Farce wird.

Ein gutes Beispiel hierfür sehen wir aktuell in der Türkei. Letztes Jahr liess der türkische Präsident Erdogan mit einer Volksabstimmung Parlament und Gerichte entmachten, um sich die eigene Macht zu sichern. Damit dies gelingen konnte, liess er Medien zum Schweigen bringen, die Opposition einsperren, Kritiker terrorisieren und dass alles war ihm nur möglich mit den Ressourcen des Staates. Nun wenden sich die Inhaftierten an ihre letzte Hoffnung, den Europäischen Menschenrechtsgerichtshof. Darum will Erdogan die Europäische Menschenrechtskonvention jetzt loswerden und dann per "Volksabstimmung" die Todesstrafe einführen lassen, um die kritischen Stimmen in der Türkei für immer zum Schweigen zu bringen. Etwas, was die Europäische Menschenrechtskonvention explizit verbietet.

Die Schweiz hat wenige "Probleme" mit den Urteilen in Strassburg. Nicht wir Schweizer werden "verurteilt", sondern die Verwaltung, weil sie die Rechte der Schweizer Bevölkerung verletzt hat. Genau so wie es ein Schweizer Gericht auch tun würde. Die Richter in Strassburg gehören nicht zu "fremden Mächten", sondern jedes Land entsendet einen Vertreter in ein unabhängiges Gremium. Von einem Gericht erwarten wir, dass es uns objektiv und fair behandelt. Darum müssen Gerichte unabhängig sein. Bei einem staatlichen Richter ist dies problematischer. Will ein Richter seinen eigenen Arbeitgeber schuldig sprechen?

Was genau mit der Initiative gewonnen wird, das ist unklar. Eines ist jedoch mehr als deutlich: Jeder Bürger und jede Bürgerin der Schweiz hat hier sehr viel zu verlieren.

Ihr habt Fragen zur Initiative? Dann schreibt uns an info@jcvp-zh.ch.
Wir würden uns freuen von euch zu hören!

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