Seit 1911 feiert die Schweiz den internationalen Frauentag. Seitdem wurde viel erreicht. Alle Schweizerinnen und Schweizer dürfen stolz auf die erreichten Fortschritte und das Erbe der Frauenrechtsbewegung sein.
1911 war es noch die Forderung nach dem freien, geheimen und gleichen Frauenwahlrecht, welche den Frauenbewegungen in ganz Europa gemein war. Dennoch sollte es noch 79 Jahre dauern, bis diese Forderung in der Schweiz auf allen Ebenen endgültig durchgesetzt werden konnte. Gesellschaftliche Gleichberechtigung geht jedoch weiter! Erst 1978 wurden die Frauen im Familienrecht in der elterlichen Sorge gleichberechtigt. 1981 wird per Volksabstimmung der Grundsatz der Gleichbehandlung von Frau und Mann, inklusive der Verpflichtung zu gleichem Lohn für gleiche Arbeit, in die Verfassung aufgenommen. Weitere 7 Jahre sollte es aber noch dauern, bis die Frau auch im Eherecht gleichberechtigt wurde. 1990 folgt die Gleichstellung im Bürgerrecht. Damit wird endgültig klar, dass die Schweizer Rechtsordnung nicht länger ein Rollenverständnis vertritt, das der Frau einen minderwertigeren Status zuspricht.
Mit der rechtlichen Gleichstellung folgte aber auch die Herausforderung zu erkennen, dass es noch immer gesellschaftliche und strukturelle Benachteiligungen gegenüber Frauen gibt. So tritt 1996 das Gleichstellungsgesetz in Kraft, welches strukturelle Benachteiligungen gegenüber Frauen im Arbeitsmarkt beseitigen soll. Auch wurden erst ab 2004 eheliche Gewaltdelikte von Amtes wegen verfolgt. 2012 stellt die Schweiz die Genitalverstümmelung bei Frauen unter Strafe und ab 2013 werden die Frauen auch im Namensrecht gleichberechtigt. Und vor 9 Tagen hat sich der Ständerat für die Ratifikation der Istanbul-Konvention ausgesprochen, mit der die Schweiz sich auch international zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen verpflichtet. Ein langer, steiniger Weg liegt hinter uns.
Doch noch immer gibt es Stimmen, die diese Gleichberechtigung in Frage stellen. Eine Minderheit im Ständerat sprach sich gegen die Ratifikation der Istanbul-Konvention aus. Immer wieder gibt es Versuche, die Finanzierung des Gleichstellungsbüros einzuschränken. Und noch immer verwehrt sich die Politik weiterer Massnahmen zur Gleichberechtigung im Erwerbsleben. Die Gleichstellung von Mann und Frau ist ein Prozess, dessen Ende noch in weiter Ferne liegt. Damit wird aber auch verdeutlicht, dass dieser Prozess ständiger Aufmerksamkeit bedarf.
Der Verfassungsauftrag der Schweizer Bevölkerung, Frauen wie Männern, zur Gleichbehandlung von Frau und Mann, insbesondere der Verpflichtung zu gleichem Lohn für gleiche Arbeit, ist noch immer nicht umgesetzt. Die Lohnschere zwischen Mann und Frau bleibt weit geöffnet. Frauen in Führungsgremien sind auch in der Schweiz noch immer eine Seltenheit. Die Chancengleichheit für Frauen bei Bildung und Berufseinstieg ist weiterhin nicht gegeben. Ein langer, steiniger Weg liegt noch vor uns.
Die JCVP Kanton Zürich setzt sich für gleiche Rechte und Pflichten für Frauen und Männer ein. Neben der Forderung der Beseitigung von Benachteilungen für Frauen, muss deshalb auch über den Angleich des Rentenalters und über die Option einer Allgemeinen Dienstpflicht gesprochen werden.
Es müssen noch viele Schritte gegangen werden, bis Frau und Mann in der Schweiz in Rechten und Pflichten endlich tatsächlich gleichgestellt sind. Wir wollen diesen Weg gemeinsam gehen. Darum setzt sich die JCVP Kanton Zürich auch weiterhin für die Abschaffung dieser Hürden ein. Das wir uns heute und auch in Zukunft hierfür einsetzen, sind wir dem Erbe der Frauenrechtsbewegung und allen zukünftigen Generation, Mädchen wie Jungen, schuldig. Heute feiern wir dieses Erbe und die Frau als gleichberechtigtes Mitglied unserer Gesellschaft.