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Die Durchsetzungsinitiative ist unschweizerisch

25. Januar 2016
Das Schweizer Stimmvolk hat im Jahr 2010 die Ausschaffungsinitiative angenommen. Aufgrund dieses Abstimmungsresultates hat das Parlament die Gesetze verschärft. Dies hat zur Folge, dass straffällige Ausländer zukünftig schneller des Landes verwiesen werden. Dennoch hat die SVP die Durchsetzungsinitiative lanciert, über welche am 28. Februar abgestimmt wird. Diese umgeht faktisch den Gesetzgeber, hebelt die Gewaltenteilung aus und schadet somit der Schweiz als Rechtsstaat und auch als Wirtschaftsstandort.

Die Ausschaffungsinitiative ist auf Gesetzesebene durch das Parlament umgesetzt worden. Deswegen braucht es die Durchsetzungsinitiative gar nicht mehr", so Tino Schneider, Präsident der Jungen CVP Schweiz. "Mit dem Weglassen der Härtefall-Klausel begibt sich das Begehren zudem auf rechtlich sehr bedenkliche Bahnen", so Schneider weiter. Tatsächlich hat das Parlament die im Jahr 2010 angenommene Ausschaffungsinitiative innerhalb der fünfjährigen Frist umgesetzt und das Gesetz wird voraussichtlich nach der Abstimmung vom 28. Februar in Kraft treten. Mit dem Einreichen der Durchsetzungsinitiative umgeht die SVP faktisch die gesetzgebende Gewalt. Ein sehr fragwürdiges Vorgehen, welches gar nicht zu den demokratischen Grundregeln unseres Landes passt und somit sehr unschweizerisch ist.

Eine gerechte Prüfung jedes einzelnen Falles gehört zum rechtsstaatlichen System der Schweiz, was mit der Durchsetzungsinitiative nicht mehr gewährleistet wird. Die Prüfung jedes Einzelfalles schützt den Bürger vor willkürlichen Urteilen. Dies macht einen Rechtsstaat aus", so Laura Studer, Vizepräsidentin der Jungen CVP Schweiz, über das Wegfallen der Einzelfallprüfung bei einer möglichen Annahme der Durchsetzungsinitiative. "Zudem ignoriert sie die Europäische Menschenrechtskonvention und damit unsere Grundfreiheiten. Die Initiative schafft ebenfalls massive und anhaltende Rechtsunsicherheit, was dem Ruf der Schweiz als Wirtschaftsstandort nachhaltig schadet“, so Studer weiter.

Mit dieser Umgehung des Gesetzgebers, der Aushebelung der Gewaltenteilung und der Aufhebung der Einzelfallbeurteilung bringt die SVP ein gefährliches Begehren vor das Schweizer Stimmvolk. Aufgrund der schwerwiegenden Folgen für die Schweiz als Rechtsstaat und auch als Wirtschaftsstandort bei einer möglichen Annahme sagt die Junge CVP Schweiz einstimmig NEIN zur unschweizerischen und zwängerischen Durchsetzungsinitiative der SVP.

Kontakt:

Tino Schneider, Präsident JCVP Schweiz, tino.schneider@jcvp.ch, 079 957 49 66

Laura Studer, Vizepräsidentin JCVP Schweiz, laura.studer@jcvp.ch, 078 755 03 20

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